Zahlreiche private Investoren nutzen im Bereich der Privatkunden bereits seit Jahren die Anlagemöglichkeit, über offene Fonds in Immobilien, Anleihen oder Aktien Geld anzulegen. Wer jedoch etwas mehr Vermögen zur Verfügung hat und darüber hinaus oftmals noch etwas ertragreicher investieren möchte, dem stehen im Bereich der Fonds auch die sogenannten geschlossenen Fonds zur Auswahl.
Auch wenn die Investition in geschlossene Fonds und in offene Fonds relativ identisch klingen mag, so gibt es dennoch eine Vielzahl von Unterschieden zwischen diesen zwei unterschiedlichen Kapitalanlageformen. Geschlossene Fonds werden oftmals auch als geschlossene Beteiligungen bezeichnet, da sich der Investor mit seinen finanzeillen Mitteln an einem festgelegten Projekt bzw. an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Genauso wie es zahlreiche verschiedene Arten von offenen Fonds gibt, so werden auch mehrere Arten von geschlossenen Fonds unterschieden.
Die wesentlichen Merkmale von geschlossenen Fonds
Geschlossene Fond-Beteiligungen zeichnen sich durch besondere Eigenschaften und Merkmale aus. Eine dieser Eigenschaften ist bespielsweise, dass der Anleger sein Geld immer auf lange Sicht anlegt. Über das investierte Geld kann darüber hinaus nicht stets verfügt werden.
So ist die erstmalige Zurückgabe der gekauften Anteilsscheine in vielen Fällen frühstens fünf Jahre nach dem Erwerb möglich. Wer dennoch zuvor schon Zahlungsmittel benötigt, dem bleibt im Grunde nur die Möglichkeit, die Anteilsscheine über den sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen. Die Laufzeit der geschlossenen Fonds richtet sich vor allem nach der Art der Beteiligungen und bewegt sich meistens zischen 7 und fünfzehn Jahren. Zu den wesentlichen Merkmalen der geschlossenen Fond-Beteiligungen gehört auch, dass der Geldgeber stets eine festgelegte Mindestsumme investieren muss. Während Anteile an offenen Fonds oft schon für 40 Euro zu erhalten sind, liegen die kleinstmöglichen Anlagesummen bei geschlossenen Fonds im Bereich von ca. 15.000 Euro.
Verdienstspanne und Sicherheit bei den geschlossenen Fonds
Für die Empfehlung von geschlossenen Fonds setzen viele Anlageexperten eine gewisse Risikobereitschaft voraus. Die Ursache liegt vor allem darin, dass es bei den geschlossenen Fonds – ganz im Gegensatz zu den offenen Fonds – praktisch keine Streuung des Risikos gibt. So investiert zum Beispiel ein Lokomotivenfonds oftmals nur in eine einzige Lokomotive oder ein Windparkfonds in einen Windpark. Sollte dann dieses Projekt schiefgehen, kann im Worst-Case-Szenario sogar ein kompletter Verlust des investierten Geldes erfolgen.
Allerdings sollte man auch wissen, dass die jeweiligen Kategorien der geschlossenen Fonds nicht zu vernachlässigende Unterschiede im Risikoprofil aufweisen können. So werden zum Beispiel Containerfonds deutlich sicherer als beispielsweise Solarfonds eingestuft. Zum einen steht bei den geschlossenen Fonds zwar ein erhöhtes Risiko, auf der anderen Seite sind aber die Ertragsaussichten meistens überdurchschnittlich.
Auch in Bezug auf die Rendite muss wiederum zwischen den jeweiligen Arten der geschlossenen Beteiligungen unterschieden werden. Dabei gibt es auch größere Differenzen, sodass der eine geschlossene Fonds durchaus eine Rendite im niedrigen zweistelligen Bereich aufweisen kann, während ein anderer Fonds “lediglich” fünf oder sechs Prozent an Gewinn aufweist.
Welche rechtliche Stellung hat der Geldgeber bei den geschlossenen Beteiligungen?
Mit dem Kauf der Anteilsscheine beteiligt man sich als Investor einer bestimmten Gesellschaft. Diese Unternehmen haben im Prinzip nur eine Funktion, und zwar mit der Investition des eingesammelten Kapitals einen Ertrag zu erwirtschaften. Von Rechts wegen handelt es sich mehrheitlich um eine GmbH & Co. KG oder auch um eine GbR. Der Investor ist zwar durch den Kauf des Anteils im gewissen Sinne Mitinhaber der Unternehmen, hat aber in der Regel eigentlich keine Mitbestimmungsrechte. So verfügt der Kapitalgeber zum Beispiel über kein Stimmrecht, wie es beispielsweise bei einer Stammaktie bzw. der zugehörigen AG der Fall ist.
Die Einkünfte, die der Anleger aus der Investition in den geschlossenen Fonds erzielt, fallen steuerlich in der Regel in den Bereich der Einkünfte aus einem Gewerbe.
Die unterschiedlichen Arten von geschlossenen Fonds-Beteiligungen
Wie bereits öfter erwähnt, kann man mitnichten alle geschlossenen Beteiligungen pauschalisieren. Man sollte sich von daher immer die Art der einzelnen Fonds-Beteiligungen anschauen, wenn man als Anleger Interesse an einem Investment in geschlossene Fonds-Beteiligungen hat.
Eine vielzahl von geschlossenen Fonds-Beteiligungen sind beispielsweise die Leasingfonds. Zu den Leasingfonds werden diejenigen geschlossenen Fonds-Beteiligungen gezählt, deren “Vorhaben” vorrangig darin besteht, einen festgelegten Sachwert im Rahmen des Leasings zu vermieten. Der Sachwert, wie beispielsweise ein Flugzeug oder ein Schiff, wird also erst einmal mit dem von den Anlegern gesammelten Geld erworben, um dann in der Folge vermietet zu werden. Zu den Leasingfonds gehören zum Beispiel die schon erwähnten Flugzeugfonds, Helikopterfonds, Lokomotivenfonds oder auch Containerfonds.
Neben den Leasingfonds gibt es aber noch mehrere weitere geschlossene Fondsarten. Diese verleihen keine Sachwerte, sondern erwirtschaften mit dem Investitionsgut die Erträge selbst. Zu den sonstigen geschlossenen Fonds gehören unter anderem die geschlossenen Immobilienfonds (nicht zu verwechseln mit offenen Immobilienfonds), die Private Equity Fonds oder auch Hollandfonds als besondere Immobilienfonds. Sehr beliebt sind in den letzten Jahren vor allem auch die Regenerative Energien Fonds. Unter dieser Bezeichnung werden wiederum verschiedene geschlossene Fonds zusammengefasst, wie zum Beispiel Windenergiefonds, Wasserfonds oder Bioenergiefonds. In was der jeweilige geschlossene Fonds im Detail investiert, ist im Prinzip immer am Namen des Fonds abzulesen (Windfonds in Windparks, Containerfonds in Container usw.).