Rentner als Kreditnehmer ein Risiko?

Bei Banken sind Rentner als Kreditnehmer nicht so gerne gesehen. Sie stellen wie auch die jungen Verbraucher, die gerade ihren Schulabschluss gemacht haben und in die Selbstständigkeit starten möchten, ein sehr großes Risiko dar. Auch wenn sie ein geregeltes “Einkommen” haben, die Altersrente und vielleicht auch noch Mieteinnahmen oder Bezüge aus der privaten Altersvorsorge, sehen die Banken in den Rentnern das Risiko, dass diese während der Kreditlaufzeit versterben. Daher ist es als Rentner einen Kredit aufzunehmen, auch wenn dieser noch so klein ist, recht schwer. Die meisten Banken knüpfen an einen Kredit eine Altersbegrenzung. Diese kann bei einigen Banken schon bei 55 Jahren liegen, obwohl die Lebenserwartung eines Mannes in Deutschland bei 73 Jahren liegt und das Durchschnittsalter eine Frau in Deutschland bei 81 Jahren. Zugänglicher sind die Banken dann, wenn die Rentner sich entschließen den Kredit mit einer Lebensversicherung abzusichern. Wenn der Kreditnehmer verstirbt, wird diese fällig und kann den Restkredit auffangen.

Bürge

Damit einverstanden sind Banken meist auch, wenn Rentner ihre Immobilie als Pfand hergeben. Auch hier haben die Banken etwas Materielles in Händen, was sie nach dem Tod des Kreditnehmers möglicherweise versteigern, wenn die Erben den Kredit nicht ablösen können. Eine dritte Lösung wäre ein Mitantragssteller (oder Bürge). Dies kann der Ehegatte oder auch eines der Kinder sein. Auch dann ist die Bank in der Regel bereit einen Kredit auch an Rentner zu vergeben. Im Fall der Mitantragsstellung ist es meist so, dass der Mitantragsteller in der Lage und auch gewillt ist nach dem Tod des Kreditnehmers den Kredit weiter abzuzahlen. Wichtig ist es die Bank im Fall des Todes des Kreditnehmers zu informieren. Dies müssen die Angehörigen tun. Was sonst noch bei einem Kredit für Rentner zu beachten ist, erfahren Sie auf dem Portal http://www.sofortkredite.net/kredite-fuer-rentner.html.

Investment in geschlossene Fonds

Zahlreiche private Investoren nutzen im Bereich der Privatkunden bereits seit Jahren die Anlagemöglichkeit, über offene Fonds in Immobilien, Anleihen oder Aktien Geld anzulegen. Wer jedoch etwas mehr Vermögen zur Verfügung hat und darüber hinaus oftmals noch etwas ertragreicher investieren möchte, dem stehen im Bereich der Fonds auch die sogenannten geschlossenen Fonds zur Auswahl.

Auch wenn die Investition in geschlossene Fonds und in offene Fonds relativ identisch klingen mag, so gibt es dennoch eine Vielzahl von Unterschieden zwischen diesen zwei unterschiedlichen Kapitalanlageformen. Geschlossene Fonds werden oftmals auch als geschlossene Beteiligungen bezeichnet, da sich der Investor mit seinen finanzeillen Mitteln an einem festgelegten Projekt bzw. an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Genauso wie es zahlreiche verschiedene Arten von offenen Fonds gibt, so werden auch mehrere Arten von geschlossenen Fonds unterschieden.

Die wesentlichen Merkmale von geschlossenen Fonds

Geschlossene Fond-Beteiligungen zeichnen sich durch besondere Eigenschaften und Merkmale aus. Eine dieser Eigenschaften ist bespielsweise, dass der Anleger sein Geld immer auf lange Sicht anlegt. Über das investierte Geld kann darüber hinaus nicht stets verfügt werden.

So ist die erstmalige Zurückgabe der gekauften Anteilsscheine in vielen Fällen frühstens fünf Jahre nach dem Erwerb möglich. Wer dennoch zuvor schon Zahlungsmittel benötigt, dem bleibt im Grunde nur die Möglichkeit, die Anteilsscheine über den sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen. Die Laufzeit der geschlossenen Fonds richtet sich vor allem nach der Art der Beteiligungen und bewegt sich meistens zischen 7 und fünfzehn Jahren. Zu den wesentlichen Merkmalen der geschlossenen Fond-Beteiligungen gehört auch, dass der Geldgeber stets eine festgelegte Mindestsumme investieren muss. Während Anteile an offenen Fonds oft schon für 40 Euro zu erhalten sind, liegen die kleinstmöglichen Anlagesummen bei geschlossenen Fonds im Bereich von ca. 15.000 Euro.

Verdienstspanne und Sicherheit bei den geschlossenen Fonds

Für die Empfehlung von geschlossenen Fonds setzen viele Anlageexperten eine gewisse Risikobereitschaft voraus. Die Ursache liegt vor allem darin, dass es bei den geschlossenen Fonds – ganz im Gegensatz zu den offenen Fonds – praktisch keine Streuung des Risikos gibt. So investiert zum Beispiel ein Lokomotivenfonds oftmals nur in eine einzige Lokomotive oder ein Windparkfonds in einen Windpark. Sollte dann dieses Projekt schiefgehen, kann im Worst-Case-Szenario sogar ein kompletter Verlust des investierten Geldes erfolgen.

Allerdings sollte man auch wissen, dass die jeweiligen Kategorien der geschlossenen Fonds nicht zu vernachlässigende Unterschiede im Risikoprofil aufweisen können. So werden zum Beispiel Containerfonds deutlich sicherer als beispielsweise Solarfonds eingestuft. Zum einen steht bei den geschlossenen Fonds zwar ein erhöhtes Risiko, auf der anderen Seite sind aber die Ertragsaussichten meistens überdurchschnittlich.

Auch in Bezug auf die Rendite muss wiederum zwischen den jeweiligen Arten der geschlossenen Beteiligungen unterschieden werden. Dabei gibt es auch größere Differenzen, sodass der eine geschlossene Fonds durchaus eine Rendite im niedrigen zweistelligen Bereich aufweisen kann, während ein anderer Fonds “lediglich” fünf oder sechs Prozent an Gewinn aufweist.

Welche rechtliche Stellung hat der Geldgeber bei den geschlossenen Beteiligungen?

Mit dem Kauf der Anteilsscheine beteiligt man sich als Investor einer bestimmten Gesellschaft. Diese Unternehmen haben im Prinzip nur eine Funktion, und zwar mit der Investition des eingesammelten Kapitals einen Ertrag zu erwirtschaften. Von Rechts wegen handelt es sich mehrheitlich um eine GmbH & Co. KG oder auch um eine GbR. Der Investor ist zwar durch den Kauf des Anteils im gewissen Sinne Mitinhaber der Unternehmen, hat aber in der Regel eigentlich keine Mitbestimmungsrechte. So verfügt der Kapitalgeber zum Beispiel über kein Stimmrecht, wie es beispielsweise bei einer Stammaktie bzw. der zugehörigen AG der Fall ist.

Die Einkünfte, die der Anleger aus der Investition in den geschlossenen Fonds erzielt, fallen steuerlich in der Regel in den Bereich der Einkünfte aus einem Gewerbe.

Die unterschiedlichen Arten von geschlossenen Fonds-Beteiligungen

Wie bereits öfter erwähnt, kann man mitnichten alle geschlossenen Beteiligungen pauschalisieren. Man sollte sich von daher immer die Art der einzelnen Fonds-Beteiligungen anschauen, wenn man als Anleger Interesse an einem Investment in geschlossene Fonds-Beteiligungen hat.

Eine vielzahl von geschlossenen Fonds-Beteiligungen sind beispielsweise die Leasingfonds. Zu den Leasingfonds werden diejenigen geschlossenen Fonds-Beteiligungen gezählt, deren “Vorhaben” vorrangig darin besteht, einen festgelegten Sachwert im Rahmen des Leasings zu vermieten. Der Sachwert, wie beispielsweise ein Flugzeug oder ein Schiff, wird also erst einmal mit dem von den Anlegern gesammelten Geld erworben, um dann in der Folge vermietet zu werden. Zu den Leasingfonds gehören zum Beispiel die schon erwähnten Flugzeugfonds, Helikopterfonds, Lokomotivenfonds oder auch Containerfonds.

Neben den Leasingfonds gibt es aber noch mehrere weitere geschlossene Fondsarten. Diese verleihen keine Sachwerte, sondern erwirtschaften mit dem Investitionsgut die Erträge selbst. Zu den sonstigen geschlossenen Fonds gehören unter anderem die geschlossenen Immobilienfonds (nicht zu verwechseln mit offenen Immobilienfonds), die Private Equity Fonds oder auch Hollandfonds als besondere Immobilienfonds. Sehr beliebt sind in den letzten Jahren vor allem auch die Regenerative Energien Fonds. Unter dieser Bezeichnung werden wiederum verschiedene geschlossene Fonds zusammengefasst, wie zum Beispiel Windenergiefonds, Wasserfonds oder Bioenergiefonds. In was der jeweilige geschlossene Fonds im Detail investiert, ist im Prinzip immer am Namen des Fonds abzulesen (Windfonds in Windparks, Containerfonds in Container usw.).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte

In Bezug auf die Berufsunfähigkeit kann die Situation in Deutschland folgendermaßen dargestellt werden,, dass zwar zum einen immer mehr Berufstätige berufs- oder erwerbsunfähig werden, der der Schutz im gesetzlichen Rahmen (Erwerbsminderungsrente) dessen ungeachtet in der letzten Zeit spürbar reduziert wurde. Schützen können Sie sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser Sachverhalt ist prinzipiell auch für Beamte gültig, die jedoch eine sogenannte Dienstunfähigkeits-Versicherung benötigen.

In Bezug auf privatrechtliche Versicherungen gibt es eine Vielzahl an Inhahlten und Klauseln zu beachten, damit die vertraglich zugesicherten Leistungen den Wünschen des Versicherten entsprechen. Auch für Beamte ist die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit inzwischen sehr wichtig geworden, auch wenn die Absicherung im Vergleich mit “normalen” Arbeitnehmern noch etwas besser ist. Da sich Beamte primär gegen eine Dienstunfähigkeit und nicht gegen eine Berufsunfähigkeit absicher wollen, benötigen sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten Beamtenklausel.

Welches sind die Unterschiede zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Die Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit ist für Beamte insbesondere in Bezug auf die Lesitungen der jeweiligen Versicherung von immenser Bedeutung. Denn der Abschluss einer “gewöhnlichen” Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Beamtenklause kann möglicherweise dazu führen, dass Sie bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit keine Leistung erhalten, da eine Berufsunfähigkeit nicht zwingend mit einer Dienstunfähigkeit einhergeht. Diese gefühlte “Haarspalterei” resultiert daraus, dass rechtlich nicht jeder dienstunfähige Beamte auch zwingend berufsunfähig ist.

Als Dienstunfähig wird in diesem Zusammenhang jeder Beamte bezeichnet, der seinen Dienst aus medizinischen Gründen nicht mehr wie gewohnt ausführen kann und demzufolge in den Ruhestand versetzt werden muss. So wird bereits dann von einer Dienstunfähigkeit ausgegangen, falls der Betroffene während des vergangenen halben Jahres wenigstens 3 Monate (90 Tage) arbeitsunfähig war. Außerdem muss es als wahrscheinlich gelten, dass er seinen Dienst auch im nächsten halben Jahr nicht wie gewohnt ausführen kann. Die an eine Berufsunfähigkeit geknüpften Voraussetzungen sind im Gegensatz dazu etwas “strenger”, sodass Beamten stets der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu empfehlen ist.

Autoversicherung & Autofinanzierung

Über ein Bankingportal hat man eine ausgesprochen gute Möglichkeit, eine Autofinanzierung sowie die Finanzierung einer Autoversicherung durchzuführen. Die Vorteile, die sich durch die Inanspruchnahme einer Bank in dieser Hinsicht ergeben, liegen auf der Hand. Man kann ohne finanzielle Sorgen gerade als Fahranfänger von einem neuen oder gebrauchten Auto profitieren, ohne dass die entsprechende Autoversicherung die finanziellen Spielräume eingrenzen. Allerdings sollte man in dieser Hinsicht einige Dinge beachten, etwa die Durchführung eines Bankingvergleichs, um von möglichst günstigen Konditionen zu profitieren.

Manche Portale sind auf Fahranfänger zugeschnitten

Es gibt das eine oder andere Bankingportal, welches auf Fahranfänger zugeschnitten ist. Dieses zeichnet sich meist durch günstige Konditionen, vor allem für Studenten aus, die gerade erste Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln. Jedoch sollte man beachten, dass die Banken, die auf solche Zielgruppen spezialisiert sind, häufig höhere Sicherheiten verlangen, im Falle einer Summenerhöhung, da Fahranfänger bei Unfällen mit nachteilhafteren Policen von Seiten der Autoversicherer rechnen müssen.

Manche Autoversicherer bieten ausschließlich eine Autofinanzierung an

Während man bei einem Bankingportal ebenso eine Autoversicherung als auch ein neues Auto finanzieren kann, bieten die meisten Versicherer diese Möglichkeit nicht. Sie weisen teilweise aber die Option auf, ein neues Auto über einen Finanzkauf zu erwerben, wenn sie etwa mit Autobanken oder Autohändlern zusammenarbeiten. In seltenen Fällen kann man durch spezielle Vereinbarungen mit den Versicherern allerdings vereinbaren, dass die Autoversicherungsbeiträge nicht auf einmal, sondern über das Jahr hinweg bezahlt werden. So profitieren ebenso Fahranfänger wie Verkehrssünder, die in der Versicherungsbilanz herabgestuft werden, von deutlich geringeren Lasten, die durch die Zahlung der Autoversicherung auf einen Schlag entstehen.

Tipps zum Autokauf

Laut neuesten statistischen Angaben des Kraftfahrtbundesamts waren im Januar 2012 in Deutschland beinahe 52 Millionen Fahrzeuge zugelassen, von denen etwa 42 Millionen zur Klasse der Pkw gehören. Diese Zahlen belegen, dass das Auto aus dem Leben der meisten Bürger nicht mehr wegzudenken ist. Die Fahrzeuge werden immer sicherer, der Kraftstoffverbrauch sinkt und die Ausstattung erfüllt auch gehobene Ansprüche. Dieser Fortschritt ist jedoch leider nicht umsonst zu haben. Die Preise für Neuwagen steigen kontinuierlich an, weil Qualität eben nicht umsonst oder für billiges Geld zu haben ist.

Darum werden die meisten Neuwagen heute mittels Auto Finanzierung bezahlt, da es sich immer weniger Menschen leisten können, das neue Auto in bar zu bezahlen. Bei der Auto Finanzierung haben Sie mehrere Möglichkeiten. Beim klassischen Verfahren vermittelt der Autohändler die Finanzierung über die entsprechende Partner- bzw. Autobank. Diese Art der Finanzierung hat den Vorteil, dass die Konditionen oft besonders günstig sind. Der Kredit ist relativ leicht zu bekommen, da die Bank oft das Fahrzeug als Sicherheit akzeptiert. Bis die letzte Rate getilgt ist, verbleibt bei diesem Finanzierungsmodell das Fahrzeug im Besitz der Bank.

Eine andere Möglichkeit zur Auto Finanzierung besteht darin, einen günstigen Privatkredit zu beantragen. Im Internet können Sie schnell und bequem die verschiedenen Anbieter und ihre Konditionen miteinander vergleichen. Der große Vorteil dieses Finanzierungsmodells besteht darin, dass sie gegenüber dem Autohändler als Barzahler auftreten können. Dadurch können sie durch geschicktes Verhandeln große Preisnachlässe herausholen und viel Geld sparen.

Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, das Fahrzeug nicht zu finanzieren, sondern zu leasen. Diese Art der Finanzierung ist besonders interessant, wenn sie ein gewerblicher Kunde sind, da die Leasingzahlungen von der Steuer absetzbar sind. Das Fahrzeug bleibt Eigentum des Autohändlers. Nach Ablauf der Leasingzeit können Sie entweder das Fahrzeug zurückgeben, ein neues leasen oder das ursprüngliche Fahrzeug gegen Zahlung einer vorher vereinbarten Summe übernehmen. Alle diese Verfahren zur Auto Finanzierung haben ihre Vor- und Nachteile. Vor einer endgültigen Entscheidung sollten sie auf jeden Fall den Rat eines Finanzexperten einholen.